Wir möchten Menschen mit einem Handicap das Teilhaben am gesellschaftlichen Leben erleichtern. In unserem Fuhrpark befinden sich gleich mehrere Fahrzeuge, die einen Rollstuhl oder Tragestuhl transportieren können. Egal, ob Sie zur Schule / Arbeit, zum Arzt / zur Therapie müssen, den Einkauf erledigen oder eine Veranstaltungen besuchen möchten, rufen Sie uns – wir fahren Sie hin.
Unser erfahrenes, empathisches Team bietet Krankenfahrten an. Ein Anruf genügt und wir sind zum gewünschten Zeitpunkt zur Stelle, um Sie ins Krankenhaus, zum Arzt oder im Anschluss wieder in Ihr Zuhause zu befördern.
Stimmen Sie mit uns Ihre Termine ab. So können Sie pünktlich und nach stressfreier Fahrt Ihren Termin wahrnehmen.
Wir stehen Ihnen rund und das Thema Krankenfahrt mit Rat und Tat zur Seite.
Am 01.01.2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft. Dadurch änderten sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten.
Krankenfahrten müssen somit nicht mehr genehmigt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Krankenfahrten sind Fahrten, die mit Mietwagen oder Taxen Verordnung ein Krankentransportwagen durchgeführt werden. Ist auf der Verordnung ein Krankentransportwagen (KTW) verordnet, kann diese Fahrt nicht durch ein oder Mietwagen durchgeführt werden.